Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig. Verträge rund um den Erwerb, die Erstellung, Nutzung und Wartung von Software sind oftmals - auch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Auftraggeber und Auftragnehmer - komplex. Eine möglichst klare Gestaltung Ihres IT-Vertrages vor Auftragserteilung hilft Diskussionen und Kosten zu vermeiden.