Zu den Persönlichkeitsrechten zählen unter anderem das Recht auf Schutz der Ehre und der Privatsphäre, das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (Bildnisschutz), das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Manche dieser Rechte können auch als postmortales Persönlichkeitsrecht über den Tod der Person hinauswirken. Beispielsweise verstößt das Fotografieren einer Person ohne Einwilligung und die Veröffentlichung des Fotos gegen den Bildnisschutz. Zur Vermeidung von Rechtsverletzungen sollten Unternehmen jedenfalls eine schriftliche Einwilligung einholen.