Den Unternehmern sind in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Grenzen gesetzt, indem etwa aggressive und irreführende Geschäftspraktiken unzulässig sind. Daneben ist das Nachahmen fremder Arbeitsergebnisse ebenso verboten wie das Behindern von Mitbewerbern. Sehr häufig in der Praxis ist der sogenannte Rechtsbruch, indem zB gewerberechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Katalog an möglichen UWG-Verstößen ist groß. Deshalb sollten Unternehmen ihre Marketing-Aktivitäten auf ihre Rechtskonformität überprüfen lassen.