IT-Recht & Software Verträge

Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig. Verträge rund um den Erwerb, die Erstellung, Nutzung und Wartung von Software sind oftmals – auch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Auftraggeber und Auftragnehmer – komplex. Eine möglichst klare Gestaltung Ihres IT-Vertrages vor Auftragserteilung hilft Diskussionen und Kosten zu vermeiden.

Häufige Fehler IM IT-RECHT UND BEI SOFTWARE-VERTRÄGEN

  • Unreflektierte Übernahme von Standardformulierungen ohne Anpassung auf die konkreten Umstände des Projekts
  • Unklare oder offene gebliebene Leistungsbeschreibung
  • Keine vertragliche Regelung hinsichtlich der Urheberschaft, Bearbeitungsrechte etc beim Erwerb oder der Lizensierung von Software

Meine Leistungen

  • Erstellung und Prüfung von IT-Projektverträgen
  • Software-Überlassungsverträgen
  • Software-Erstellungsverträgen
  • Software-Pflegeverträgen
  • Software as a Service (SaaS) -Verträgen und Portalbedingungen
  • Dienstleister-Verträge beim Outsourcing (Cloud Computing)
  • Providerverträgen (Hosting- und Housingvertrag, Service Level Agreements)
  • Webdesign- und Webbetreuungsverträgen
  • Werkverträgen mit freien Mitarbeitern (zB Software-Programmierer)

Sie haben weitere Fragen?

Ich freue mich auf Ihren Kontakt.