IT-Recht & Software Verträge
Software als Produkt geistiger Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtsfähig. Verträge rund um den Erwerb, die Erstellung, Nutzung und Wartung von Software sind oftmals – auch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Auftraggeber und Auftragnehmer – komplex. Eine möglichst klare Gestaltung Ihres IT-Vertrages vor Auftragserteilung hilft Diskussionen und Kosten zu vermeiden.
Häufige Fehler IM IT-RECHT UND BEI SOFTWARE-VERTRÄGEN
- Unreflektierte Übernahme von Standardformulierungen ohne Anpassung auf die konkreten Umstände des Projekts
- Unklare oder offene gebliebene Leistungsbeschreibung
- Keine vertragliche Regelung hinsichtlich der Urheberschaft, Bearbeitungsrechte etc beim Erwerb oder der Lizensierung von Software
Meine Leistungen
- Erstellung und Prüfung von IT-Projektverträgen
- Software-Überlassungsverträgen
- Software-Erstellungsverträgen
- Software-Pflegeverträgen
- Software as a Service (SaaS) -Verträgen und Portalbedingungen
- Dienstleister-Verträge beim Outsourcing (Cloud Computing)
- Providerverträgen (Hosting- und Housingvertrag, Service Level Agreements)
- Webdesign- und Webbetreuungsverträgen
- Werkverträgen mit freien Mitarbeitern (zB Software-Programmierer)